Sonntag, 19. April 2009

4. 0 Stromanbieterwechsel

4.1 Allgemeines
Der deutsche Strommarkt war lange Zeit wie einzementiert.
Viele Verbraucher scheuten sich, aufgrund der bürokratischen Gegebenheiten, vor einem Stromwechsel und nahmen dafür höhere Preise in Kauf. Doch durch die Regulierung der Netze ist das Wechselprozedere um ein Vielfaches leichter geworden, so dass in den letzten Monaten bereits mehrere hunderttausend Kunden zu neuen Anbietern übergelaufen sind.
4.2 Vorgehensweise
Wenn man seinen Stromanbieter wechseln möchte, gilt es zunächst, die gängigen Marktpreise zu vergleichen. Um den genauen Marktpreis für Sie persönlich festzustellen, sollten Sie ihren jährlichen Stromverbrauch feststellen. Diesen können Sie auf dem Stromzähler ablesen oder Sie sehen einfach in der letzten Jahresabrechnung von Ihrem jetzigen Stromanbieter nach.
Wenn Sie die Kilowattzahl herausgefunden haben, können Sie nach einem neuen Anbieter suchen. Um eine objektive Meinung zu bekommen, nutzen Sie am besten den Stromrechner, sie müssen nur Ihre Postleitzahl und den jährlichen Stromverbrauch angeben.
Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, füllen Sie einfach das Vertragsformular Ihres neuen Anbieters aus. Normalerweise dauert es jetzt noch 4-6 Wochen, bis die Stromlieferung umgestellt wird.
Es ist an dem neuen Stromanbieter, einen nahtlosen Übergang der Stromversorgung herzustellen. Der bereits bestehende Stromlieferungsvertrag kann entweder durch den Verbraucher aufgekündigt werden, in aller Regel übernimmt der neue Anbieter jedoch diese Aufgabe.
Zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromz ufuhr kommt es beim Wechsel des Anbieters auf keinen Fall. Jeder Stromanbieter unterliegt einer Versorgungspflicht, so dass sich der Stromausfall während des Wechsels ausgrenzen lässt. Die Versorgungspflicht besagt, dass auch eine Versorgung durch lokale Anbieter erfolgen muss, wenn beispielsweise der eigene Anbieter aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, Strom zu liefern.
Ein Auswechseln der Stromzähler ist bei einem Wechsel des Stromanbieters nicht nötig. Der Verbraucher muss lediglich die aktuellen Stände in seinem Antrag angeben

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen